Die Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser Schleswig-Holstein (LAG) ist ein Zusammenschluss von 13 Autonomen Frauenhäusern in Schleswig-Holstein. Die LAG ermöglicht den Frauenhäusern einen landesweiten fachlichen Informationsaustausch und gewährleistet eine gemeinsame Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit zur Interessenvertretung auf Landes- und Bundesebene.
Frauenhäuser… was sind das eigentlich?
Frauenhäuser sind anonyme Schutz- und Zufluchtsorte für Frauen und ihre Kinder, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind.
Im Frauenhaus werden Frauen aller Lebenssituationen, Kulturen, Schichten und Herkunftsländer ab 18 Jahren aufgenommen, unabhängig davon von wem die Gewalt ausgeht.
Welche Hilfestellung erhalten betroffene Frauen?
Die fachlich kompetenten Mitarbeiter*innen unterstützten, beraten und begleiten die betroffenen Frauen parteilich. Sie bieten ihnen nach Möglichkeit muttersprachliche Beratung durch eine Mitarbeiter*in oder durch Hinzuziehen einer Dolmetscher*in an. Die Mitarbeiter*innen unterstützen und beraten bei Fragen zu
Existenzsicherung
Trennung und Scheidung
Zwangsverheiratung
Gewaltschutzgesetz
Aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen
Sorge- und Umgangsregelungen
Erziehungsfragen
Wie wird der Kontakt hergestellt?
Die Kontaktaufnahme erfolgt meist telefonisch. Der Erstkontakt kann auch durch eine befreundete Person, eine Vertrauensperson, andere beratende Personen oder die Polizei hergestellt werden. Die Telefonnummern der Frauenhäuser finden sich hier.
Im Frauenhaus
Im Frauenhaus versorgen die Frauen sich und ihre Kinder eigenständig. Der Aufenthalt ist in den Frauenhäusern in Schleswig-Holstein für alle kostenlos. Einige Frauenhäuser ermöglichen einen barrierearmen Aufenthalt (Elmshorn, Itzehoe, Kiel, Lübeck, Neumünster, Ostholstein, Preetz). In das Frauenhaus Preetz dürfen Haustiere mitgebracht werden.