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Barriere­freiheit

Alle von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder sollen einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu Frauenhäusern haben. Das kann das Leben von Frauen und Kindern retten oder – wenn er versperrt ist – gefährden.

Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen sind besonders häufig von Gewalt betroffen, stehen jedoch oft Barrieren gegenüber, wenn es um entsprechende Beratung und / oder die Aufnahme in ein Frauenhaus geht.

Barrierearme Frauenhäuser

In Schleswig-Holstein sind folgende Frauenhäuser barrierearm und damit insbesondere in der Lage, Frauen und / oder Kinder mit Behinderungen und Beeinträchtigungen aufzunehmen:

Frauenhaus Itzehoe e.V.
Tel.: 04821 / 617 12
www.frauenhaus-iz.de
autonomes-frauenhaus-itzehoe@t-online.de

Frauenhaus Kiel
Tel.: 0431 / 68 18 25
www.frauenhaus-kiel.de
info@frauenhaus-kiel.de

Frauenhaus Lübeck
Tel.: 0451 / 660 33
www.autonomes-frauenhaus.de
info@autonomes-frauenhaus.de

Frauenhaus Neumünster e. V.
Tel.: 04321 / 467 33
www.frauenhaus-neumuenster.de
info@frauenhaus-neumuenster.de

Frauenhaus Ostholstein
Tel.: 04521 / 826 44 10
webmaster@fh-oh.de

Frauenhaus Kreis Plön
Tel.: 04342 / 826 16
www.frauenhauskreisploen.de
info@frauenhauskreisploen.de

Frauenhaus Norderstedt
Tel.: 040 / 529 66 77
www.frauenhaus-norderstedt.de
frauenhaus.norderstedt@diakonie-hhsh.de

Frauenhaus Rendsburg
Tel.: 04331 / 227 26
www.frauenhaus-rendsburg.de
frauenhaus-rd@bruecke.org

Frauenhaus Itzehoe e.V.
Tel.: 04821 / 617 12
www.frauenhaus-iz.de
autonomes-frauenhaus-itzehoe@t-online.de

Frauenhaus Kiel
Tel.: 0431 / 68 18 25
www.frauenhaus-kiel.de
info@frauenhaus-kiel.de

Frauenhaus Lübeck
Tel.: 0451 / 660 33
www.autonomes-frauenhaus.de
info@autonomes-frauenhaus.de

Frauenhaus Neumünster e. V.
Tel.: 04321 / 467 33
www.frauenhaus-neumuenster.de
info@frauenhaus-neumuenster.de

Frauenhaus Ostholstein
Tel.: 04521 / 826 44 10
webmaster@fh-oh.de

Frauenhaus Kreis Plön
Tel.: 04342 / 826 16
www.frauenhauskreisploen.de
info@frauenhauskreisploen.de

Frauenhaus Norderstedt
Tel.: 040 / 529 66 77
www.frauenhaus-norderstedt.de
frauenhaus.norderstedt@diakonie-hhsh.de

Frauenhaus Rendsburg
Tel.: 04331 / 227 26
www.frauenhaus-rendsburg.de
frauenhaus-rd@bruecke.org

Informationen zur Barrierearmut von Frauenhäusern in Deutschland gibt es auch auf der bundesweiten Seite www.frauenhaus-suche.de.

Wir möchten Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen grundsätzlich ermutigen, das persönliche Gespräch zu dem Frauenhaus ihrer Wahl zu suchen, selbst wenn es sich nicht durch Barrierearmut auszeichnet. Trotz mangelnder Barrierefreiheit der baulichen Gegebenheiten kann gegebenenfalls einiges möglich gemacht werden.

Dass Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen besonders gefährdet sind, von Gewalt betroffen zu sein, das hat beispielsweise die Studie zu „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland“ ¹ nachgewiesen. Sie leben häufiger als nichtbehinderte Frauen in Abhängigkeitsstrukturen, da sie im Alltag Assistenz oder Pflege benötigen oder in Einrichtungen leben bzw. arbeiten. Diese Faktoren begünstigen das Vorkommen von sexualisierter und häuslicher Gewalt.

In den letzten Jahren wurden einige Frauenhäuser in Schleswig-Holstein saniert oder haben sogar Neubauten erhalten. Das hat die Anzahl an barrierearmen Frauenhäusern im Land erhöht. Auch in Zukunft wird am Abbau von Barrieren zu und in Frauenhäusern gearbeitet werden, um allen Frauen und Kindern einen niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen.

Denn noch gibt es vergleichsweise wenig Frauenhäuser, die über einen rollstuhlgerechten Zugang verfügen. Auch für Frauen mit Sehbehinderungen oder für gehörlose Frauen gibt es zu wenig Angebote. Dementsprechend wenden diese Frauen sich auch selten an Frauenhäuser, obwohl sie nach o. g. Studie doppelt so häufig wie Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt von psychischer Gewalt (68-90% zu 45%) und von körperlicher Gewalt (58-75% zu 35%) betroffen sind, sogar 2-3mal so häufig von sexualisierter Gewalt (21-43% zu 13%).

Von Gewalt betroffene Frauen:

Repräsentative Untersuchung der Universität Bielefeld im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Nov. 2012: „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland“

Dem muss mit einem weiteren Ausbau des Hilfsangebots für von Gewalt betroffene Frauen begegnet werden. Frauenhäuser müssen dazu in die Lage versetzt werden, Frauen mit und ohne Behinderung aufzunehmen. Die räumlichen Bedingungen und die personellen Kapazitäten der Frauenhäuser, die Kooperation mit den Selbstorganisationen und Netzwerken für Frauen mit Behinderungen sowie die Ausstattung mit entsprechenden Materialien und Kommunikationsmitteln müssen in allen Frauenhäusern finanziert werden und können nicht auf einige beschränkt bleiben. Eine Spezialisierung einzelner Frauenhäuser auf bestimmte Gruppen von Frauen schränkt die Wahlfreiheit der Frauen unzulässig ein und widerspricht dem Recht auf Teilhabe gem. der UN-Behindertenrechtskonvention² (Artikel 6, 16), der sog. Istanbulkonvention³ (Artikel 22) und dem Gedanken der Inklusion.

¹„Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland“. Eine repräsentative Untersuchung der Universität Bielefeld im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Nov. 2012

² Die UN-Behindertenrechtskonvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. 3.5.2018

³ Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. 1.8.2014