Skip to content

Aufnahme im Frauenhaus

Wer kann aufgenommen werden?

Jede von Gewalt betroffene Frau kann mit ihren Kindern und Jugendlichen aufgenommen werden. Dabei ist es nicht wichtig, welche Art von Gewalt die Frau erlebt hat und ist unabhängig von kultureller oder ethischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Alter, Lebensweise, Identität oder Behinderung.

Der Aufenthalt im Frauenhaus

Der Aufenthalt im Frauenhaus ist kostenlos, anonym und freiwillig. Die Aufnahme ist niedrigschwellig. Sie finden die Telefonnummern und Mailadressen von Frauenhäusern auf unserer Website und im Internet (z.B.: www.frauenhaus-suche.de).
Sie können sich auch an die Polizei (Tel. 110) wenden. Wenn Sie mit einem Frauenhaus Kontakt aufnehmen (telefonisch, per Mail oder Fax), werden die Mitarbeiter*innen mit Ihnen einen Treffpunkt vereinbaren. Die Adressen der Frauenhäuser werden geheim gehalten, um bestmöglich Schutz zu bieten.

Ihre Sicherheit

Die Sicherheit von Ihnen und Ihren Kindern steht an erster Stelle. Wenn es gefährdungsbedingt nicht möglich ist, wichtige Dokumente und Kleidung mitzunehmen, können diese zu einem späteren Zeitpunkt aus der Wohnung geholt werden.

Wichtige Dokumente

Wenn es möglich ist, nehmen Sie wichtige Dokumente (Pass/Ausweis, Krankenversicherungskarten, Impfnachweis, Bankkarten, ggf. Aufenthaltserlaubnis, Unterlagen Ihrer Kinder zu KITA, Schule, Einkommensnachweise, Geburts- und Heiratsurkunden, Verträge), ggf. Medikamente, Wertgegenstände und Bargeld sowie nötige Kleidung, persönliche Sachen und Lieblingsspielzeuge Ihrer Kinder mit.

Wie geht es weiter?

Nach dem Ankommen in einem Frauenhaus werden Ihnen die Mitarbeiter*innen ein Aufnahmegespräch anbieten und die Räumlichkeiten im Frauenhaus zeigen. Zusammen mit einer Mitarbeiter*in können Sie die ersten Schritte ausarbeiten, welches Anliegen als erstes erledigt werden sollte. Die Mitarbeiter*innen beraten Sie und helfen Ihnen bei Bedarf, Anträge zu stellen, Briefe zu schreiben, Kontakte zu anderen Beratungsstellen, Behörden, Rechtsanwält*innen herzustellen und begleiten ggf. zu Gesprächen mit diesen Einrichtungen.

Jede von Gewalt betroffene Frau* kann mit ihren Mädchen* und Jungen* aufgenommen werden. Dabei ist es nicht wichtig, welche Art von Gewalt die Frau erlebt hat und ist unabhängig von kultureller oder ethischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Alter, Lebensweise, Identität oder Behinderung.

Der Aufenthalt im Frauenhaus ist kostenlos, anonym und freiwillig. Die Aufnahme ist niedrigschwellig. Sie finden die Telefonnummern und Mailadressen von Frauenhäusern auf unserer Website und im Internet (z.B.: www.frauenhaus-suche.de).
Sie können sich auch an die Polizei (Tel. 110) wenden. Wenn Sie mit einem Frauenhaus Kontakt aufnehmen (telefonisch, per Mail oder Fax), werden die Mitarbeiterinnen mit Ihnen einen Treffpunkt vereinbaren. Die Adressen der Frauenhäuser werden geheim gehalten, um bestmöglich Schutz zu bieten.

Die Sicherheit von Ihnen und Ihren Kindern steht an erster Stelle. Wenn es gefährdungsbedingt nicht möglich ist, wichtige Dokumente und Kleidung mitzunehmen, können diese zu einem späteren Zeitpunkt aus der Wohnung geholt werden.

Wenn es möglich ist, nehmen Sie wichtige Dokumente (Pass/Ausweis, Krankenversicherungskarten, Impfnachweis, Bankkarten, ggf. Aufenthaltserlaubnis, Unterlagen Ihrer Kinder zu KITA, Schule, Einkommensnachweise, Geburts- und Heiratsurkunden, Verträge), ggf. Medikamente, Wertgegenstände und Bargeld sowie nötige Kleidung, persönliche Sachen und Lieblingsspielzeuge Ihrer Kinder mit.

Nach dem Ankommen in einem Frauenhaus werden Ihnen die Mitarbeiterinnen ein Aufnahmegespräch anbieten und die Räumlichkeiten im Frauenhaus zeigen. Zusammen mit einer Mitarbeiterin können Sie die ersten Schritte ausarbeiten, welches Anliegen als erstes erledigt werden sollte. Die Mitarbeiterinnen beraten Sie und helfen Ihnen bei Bedarf, Anträge zu stellen, Briefe zu schreiben, Kontakte zu anderen Beratungsstellen, Behörden, RechtsanwältInnen herzustellen und begleiten ggf. zu Gesprächen mit diesen Einrichtungen.

* Frauen*, Mädchen* und Jungen*
Die Geschlechterkategorien Frau, Mädchen, Junge können besonders i.V.m. mit anderen Kategorisierungen (Alter, Armut, Behinderung etc.) Diskriminierung und soziale Ungleichheit erhärten. Wir vertreten einen Ansatz von Diversität und Vielfalt dieses Frau-*, Mädchen-* und Jungen*-Seins, um alle queeren und diversen Identitätsformen einzuschließen.