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Bundesweite Kampagne: „Gewaltschutz kostet Geld und rettet Leben!“

Vorderseite des Flyers „Gewaltschutz kostet Geld und rettet Leben!„

Kundgebung:

„Gewaltschutz kostet Geld und rettet Leben!“

zur Unterstützung der bundeweiten Kampagne und den Forderungen der Autonomen Frauenhäuser Schleswig-Holstein

am 10.10.24 von 12–14 Uhr

vor dem Landeshaus in Kiel
(Düsternbrooker Weg 70)

 „Gewaltschutz kostet Geld und rettet Leben!“

 
Am 13.6.2024 haben die Autonomen Frauenhäuser die bundesweite Kampagne „Gewaltschutz kostet Geld und rettet Leben!“ gestartet.
 

https://innn.it/geldoderleben

 
Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen und ihre Unterstützer*innen fordern die Bundesregierung auf, ihren Koalitionsvertrag endlich umzusetzen: SPD, Grüne und FDP müssen JETZT Verantwortung im Gewaltschutz für Frauen übernehmen und das geplante Gewalthilfegesetz mit ausreichend Bundesmitteln ausstatten.
 
Noch immer sind Beratungsstellen für Gewaltbetroffene in Deutschland sehr ungleich verteilt, unterfinanziert und überlastet. Noch immer fehlen bundesweit 13.500 Frauenhausplätze. Noch immer werden Frauen für die Finanzierung ihres Schutzplatzes selbst verantwortlich gemacht durch einzelfallbezogene Finanzierungsmodelle von Frauenhäusern. Noch immer kann so für Frauen ohne Sozialleistungsanspruch – Rentner*innen, Studierende, Frauen mit prekärem Aufenthaltstitel oder eigenem Einkommen – ein sicherer Schutzplatz unbezahlbar werden. Auf jede Frau, die in einem Frauenhaus aufgenommen wird, kommen 2,4 Frauen, die wegen Platzmangels, Personalmangels, fehlender Finanzierung oder fehlender Barrierefreiheit abgewiesen werden müssen [1].
 
Die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „das Hilfesystem entsprechend bedarfsgerecht aus[zubauen]. Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzierung“ [2].
 
Dementsprechend soll ein neues, sogenanntes Gewalthilfegesetz die oben genannten Missstände ändern, dessen Entwurf nach wie vor nur hinter verschlossenen Türen diskutiert wird. Aber ganz augenscheinlich fehlt der Wille der politisch Verantwortlichen: Wo an anderen Stellen (finanzielle) Maßnahmen für die innere Sicherheit ermöglicht werden, ist im aktuellen Bundeshaushalt für das Jahr 2025 kein Cent für das geplante Gewalthilfegesetz vorgesehen.
 

Wir fordern:

  • dass die Bundesregierung ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzt.
  • die Umsetzung eines Gewalthilfegesetzes und sein Unterlegen mit ausreichend Bundesmitteln.
  • eine einzelfallunabhängige Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen.
[2]  SPD; Die Grünen; FDP (2021): Koalitionsvertrag 2021-2025; S. 91.