In akuten Gewaltsituationen hat jede Person die Möglichkeit, die Polizei zu Hilfe zu rufen (Telefon: 110). Die Polizei kann eine polizeiliche Wegweisung veranlassen oder nach Wunsch der Betroffenen Kontakt zum Frauenhaus herstellen und sie dorthin begleiten.
Später können die oben genannten Schutzmaßnahmen veranlasst werden. Dafür müssen jedoch erlebte Gewalthandlungen oder Gefahren glaubhaft gemacht werden.
Hilfreich ist dabei:
- ZeugInnen zu haben
- Atteste durch HausärztInnen erstellen zu lassen
- eine rechtsmedizinische Untersuchung zu nutzen, die Verletzungen genau dokumentiert und bei Ämtern oder Gerichtsverhandlungen Rechtsgültigkeit hat.